Die Gründung der Junkers-Larsen-CorporationNach der Unterzeichnung des Friedensvertrages am 28. Juni 1919 in Versailles wird die Lage im Flugzeugbau kritisch. Der Friedensvertrag enthält einen Abschnitt über Luftstreitkräfte (Art. 198 bis 210), nach welchem sämtliche Flugzeuge und Flugzeugteile usw. ausgeliefert werden müssen, die für militärische Zwecke im Gebrauch sind, waren oder für solche bestimmt sind. Während sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Vertrages wird u.a. die Herstellung von Luftfahrzeugen und Teilen solcher vollkommen untersagt. Im Juli sind die Junkerswerke noch optimistisch, daß das Bauverbot sich nur auf militärische Flugzeuge bezieht. Mierzinsky schreibt am 25. Juli an Lürken: "Dessau hat sich nunmehr, nachdem J 13 so hervorragende Ergebnisse gezeitigt hat, unabhängig von der Auslegung des Friedensvertrages entschlossen, unter allen Umständen die Fabrikation von J 13 in größerem Maßstabe aufzunehmen. Es ist daher erwünscht, möglichst Aufträge hereinzubekommen." Ende August machen sich Prof. Junkers und seine Mitarbeiter in einer Besprechung jedoch ernsthafte Gedanken darüber, wie sie sich hinsichtlich der zu erwartenden Eingriffe der Entente nach Inkrafttreten des Versailler Vertrages verhalten sollen bzw. wie sie sich diesen entziehen können. In dem Protokoll der Besprechung vom 28. August heißt es: "Es ist möglich, daß die Entente uns selbst nach einer etwaigen 6monatigen Unterbindung der Fabrikation Schwierigkeiten durch Ausfuhrverbote usw. macht. Wenn sodann das Metallflugzeug, was wir annehmen, wirklich das Flugzeug der Zukunft wird, so wird man überall versuchen, den Bau desselben aufzunehmen. Dann aber haben wir das Interesse, daß andere lieber mit uns zusammen, statt gegen uns gehen und mit unserer Hilfe bauen. Wir werden allein die Weltproduktion dann nicht decken können. Während wir also bisher in erster Linie darauf bedacht waren, die eigene Fabrikation zu schützen und mit der Reklame vor endgültiger Ratifizierung des Friedensvertrages noch zurückhalten, damit die Entente nicht auf uns aufmerksam und dadurch zu verschärfter Auslegung des Friedensvertrages veranlaßt wird, muß uns nach diesen Überlegungen daran liegen, Interessenten für Fabrikation unserer Flugzeuge im Auslande zu werben. ... Es fragt sich, welches Ausland in Frage kommt. In Russland scheinen die politischen Verhältnisse vorläufig noch zu ungeklärt und ungeordnet zu sein. Anderseits würden wir wohl zunächst in einem rein neutralen Auslande leichter Fuß fassen können. Am bequemsten liegt jedenfalls Holland, das leichter zu erreichen ist. ..." Der Versuch einer Verhandlung mit Rußland scheitert an der Beschlagnahme der F 13 "Annelise" in Litauen und wird vorläufig aufgegeben. Auch von dem Vorhaben, es Fokker gleichzutun und in Holland eine Fabrikation aufzunehmen, tritt Junkers endgültig zurück, als sich eine neue Möglichkeit eröffnet, die er bisher noch nicht weiter in Betracht gezogen hatte. Am 22. September ruft Direktor Rasch von den Zeppelinwerken bei Seitz im Berliner Büro an und teilt ihm mit, daß er in Warnemünde einen Amerikaner namens Larsen kennengelernt hat. Dieser Larsen sei sehr wohlhabend und mit zwei Flugzeugen nach Europa gekommen. Er sei sehr interessiert am Junkers-Verkehrsflugzeug und will sich mit Junkers in Verbindung setzen zwecks Verwertung dieses Flugzeuges in Amerika. Dr. Rasch rät Seitz, sich nicht ablehnend zu verhalten, Larsen sei ein vernünftiger Mann und Junkers solle versuchen, mit ihm irgendwie in Geschäft zu kommen. Eine Woche später trifft Larsen mit einem DLR-Flugzeug in Dessau ein. Bei der Jfa findet sofort eine Besprechung statt, an der Vertreter der Jfa und des Hauptbüros teilnehmen. Larsen teilt mit, daß er mit eigenem Flugzeug nach Europa gekommen sei und mit diesem mehrere Flüge in Skandinavien durchgeführt habe mit dem Ziel, amerikanische Flugzeuge in Europa einführen. Nach Besichtigung der F 13 erkennt er deren Überlegenheit über die derzeitigen amerikanischen Flugzeuge und ändert er sein Vorhaben. Nun will er das Junkers-Verkehrsflugzeug in Amerika einführen.
Larsen (Mitte) am 29. Sept. 1919 in Dessau Bei Junkers ist man vorsichtig. Erst werden einmal Erkundigungen über Larsen eingeholt. Die Auskünfte sind für John M. Larsen sehr günstig: "Er ist 45 Jahre alt, verheiratet und geborener Däne und beansprucht ein naturalisierter amerikanischer Bürger zu sein. Er ist von Beruf Ingenieur und wohnte vor einiger Reihe von Jahren in Chicago III als Fabrikant von Eismaschinen und Kälteerzeugungsanlagen. Er beansprucht den Besitz zahlreicher Patente, die zu dieser Gattung gehören. Erst ganz kürzlich gründete er das Büro unter dieser Adresse, wobei er eine Anzahl amerikanischer Fabrikkonzerne vertritt, als Verkaufspatent in Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland, ferner beansprucht er die Vertretung der Packard-Motor Car für Schweden und Dänemark, die Cadillac Automobile für Dänemark, die Dekat-Elektrik für Schweden und Dänemark und Scripps Bvoth für Dänemark, ferner handelt er als alleiniger Verteiler (unter fünfjährigen Kontrakt) für Curtiss Wasser- und Landflugzeuge für Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland. ... L. beschäftigt sauber eingerichtete Büros unter dieser Adresse, er hat beträchtliche Erfahrungen hinsichtlich Fabrikation und man spricht allgemein von ihm als fähig, indem er seinen Geschäftsangelegenheiten Aufmerksamkeit schenkt, so daß der Eindruck vorherrscht, daß er einen beträchtlichen Umfang finanzieller Geldquellen vertritt." Als vorhandenes Vermögen werden 1.010.00.- Dollar angegeben. Ende Oktober trifft Larsen wieder in Dessau ein. Er läßt sich aber auf keine langen Verhandlungen ein, sondern fordert den sofortigen Abschluß eines Vertrages, sonst würde er wieder abreisen. Warum Professor Junkers, der bei Vertragsabschlüssen nach den Erfahrungen mit Fokker sehr vorsichtig geworden ist, darauf eingeht, läßt sich nur vermuten. Prof. Junkers befürchtet wahrscheinlich, daß es dies die letzte Möglichkeit vor Inkrafttreten des Friedensvertrages sei. Diese Befürchtung geht auch aus einem Brief von Seitz hervor, den er kurze Zeit später an Larsen schreibt: "Im Ausland gehen zur Zeit Gerüchte, wonach die Entente die unklaren und dehnbaren Bestimmungen des Friedensvertrages zu unseren Ungunsten auszulegen beabsichtigt. Man spricht sogar davon, daß man sich nicht damit begnügen will, Deutschland den Bau von Kriegsflugzeugen für 6 Monate zu verbieten, sondern es soll damit zu rechnen sein, daß man uns auch die Herstellung von 'Verkehrs'-Flugzeugen unterbinden will, die mit Kriegsgebrauch nichts zu tun haben, vielmehr sogar lediglich friedlichen Zwecken dienen. Wir können nicht annehmen, daß solche Gerüchte wahr sind und hoffen, daß wir grade bei den Amerikanern, deren Gerechtigkeitssinn das deutsche Volk so gern vertrauen möchte, eine Stütze finden werden." Der Vertrag vom 1. November besagt, daß Junkers und Larsen in den Vereinigten Staate eine Gesellschaft errichten, deren Zweck "der Vertrieb, die Herstellung und sonstigen Verwertung der Junkers’schen Schutzrechte und Flugzeuge bildet." Junkers stellt Larsen dafür zunächst Flugzeuge zur Vorführung in den Vereinigten Staaten zur Verfügung. Später soll die Jfa zunächst weitere Flugzeuge liefern, aber schließlich in Amerika selbst auch Lizenzen für die Fabrikation im Lande selbst unter Mithilfe von Junkers vergeben werden können. Zum Zwecke der Vergebung solcher Lizenzen stellt Junkers in dem Vertrage Herrn Larsen seine diesbezüglichen amerikanischen Patente zur Verfügung. Die Gewinne aus dem Vertrage sollten je zur Hälfte geteilt werden. Beide Parteien sind sich bei Vertragsabschluß darüber einig, daß das Vertragsverhältnis in erster Linie auf Vertrauen beruhen müsse, und nur dann ein fruchtbares sein könne, wenn jede der Parteien den anderen durch Dick und Dünn unterstütze. Auf dem Rückflug von Dessau nach Berlin am 1. November mit der F 13 "Herta" überredet Seitz Larsen noch zu einem sofortigen Auftrag auf 10 F 13 und bespricht mit ihm das Aussehen des Reklameflugzeuges. Larsen bittet, dasselbe geschmackvoll grün mit schwarz gestrichen wird (Nase schwarz). Das Muster einer Flagge will er noch einsenden. Die Aufschrift soll lauten: Junkers - Larsen. Er bittet im gemeinsamen Interesse, daß jede deutsche Bezeichnung, auch an den Instrumenten (Höhenmesser pp.) und selbst an dem Kühler vermieden werde. ..." (63). Als Pilot hätte Larsen gern den bei der Deutschen Luftreederei beschäftigten Hugo G. Schaefer, der fließend englisch spricht. Eine Woche später präzisiert Larsen seine Vorstellungen von der Bemalung des Reklameflugzeuges: "Was den Namen an der Maschine betrifft, schlage ich vor, daß Sie die Maschine mit deutlichen großen Buchstaben bezeichnen: "J.L.", welche, Sie sehen, wahrscheinlich für den Namen stehen werden, daß wir nicht zweifeln gemäß unserer Besprechung und sicher sind, daß, wo auch immer irgend welche Angaben und andere Dinge geschrieben oder gedruckt oder gemalt werden, alles in Englisch getan wird, und daß z. B. das Höheninstrument die Höhe in Fuß anstatt in Metern angibt, und daß die Druckmesser in Pfund (pounds of Pressure) anstatt in kg bezeichnet werden. Sie begreifen, daß diese Theorie alles durch die Maschine anlegt. Ich werde eine Skizze beifügen oder Ihnen durch spätere Post senden, die die amerikanischen Luft-Club-Farben darstellt, die Sie auf die Flügel und den Schwanz malen sollen. ... "
JL 6 vom 20. Dez. 1919 Wegen des Piloten Schäfer setzt sich Seitz gleich darauf mit der Deutschen Luftreederei in Verbindung und bekommt von dort eine Zusage. Junkers-Pilot Emil Monz, der Larsen und Seitz von Dessau nach Berlin geflogen hat, hat natürlich dabei von dem Vertrag und der Suche nach einem geeigneten Piloten Wind bekommen und meldet sich sofort bei Seitz mit dem Wunsch, doch statt Schaefer nach Amerika gehen zu dürfen. Seitz teilt Professor Junkers diesen Wunsch von Monz mit und es wird beschlossen, daß Monz, da er bestens mit der F 13 vertraut ist, zunächst zusammen mit dem Reklameflugzeug nach Amerika reisen soll und Schaefer später nachkommen soll, falls ihn die Deutsche Luftreederei freigibt. Die Freigabe Schaefers bei der Deutschen Luftreederei erreicht Seitz ohne Schwierigkeiten, doch Schaefer wird nie in Amerika ankommen. Wie später noch zu lesen sein wird, verunglückt er mit einer F 13 in Dessau tödlich. Am 27. November trifft Larsen erneut in Dessau ein. Diesmal hat er seinen Sohn mitgebracht. Er hätte sich überlegt, teilt er Seitz vorher in einem Brief mit, daß er die F 13 selbst in Amerika fabrizieren möchte, falls er keinen Lizenznehmer finde und er möchte darüber mit Prof. Junkers nochmals sprechen. Auf diesen Vorschlag von Larsen scheint Professor Junkers nicht eingegangen zu sein, denn am 27. November wird der Vertrag vom 1. November leicht revidiert und lautet nun endgültig: "Zwischen Professor Dr. Ing. Hugo Junkers aus Dessau in Anhalt (Deutschland) und Herrn John M. Larsen aus New York (Vereinigte Staaten von Nordamerika) wird folgendes vereinbart: Prof. Junkers hat ein Metallflugzeug eigener Erfindung und Konstruktion entwickelt, fabrikationsreif gemacht und in die Praxis eingeführt. Prof. Junkers und Herr Larsen vereinigen sich für die Vereinigten Staaten zur Verwertung dieses Flugzeuges (Flugzeugzelle). Vorbehaltlich nachstehender Bestimmungen sind sie gleichberechtigt, der Gewinn wird hälftig geteilt. Die Verwertung erfolgt durch Vergebung von Herstellungs- und Benutzungslizenzen, die aber, wenn möglich, nur auf Metallflugzeuge ganz allein abzuschließen sind. Prof. Junkers stellt zu diesem Zweck zur Verfügung:
Herr Larsen stellte kostenlos zur Verfügung:
Wenn nach 12 Monaten nicht mindestens 100 Flugzeuge verkauft oder nicht die Fabrikation von mindestens 100 Flugzeugen durch eine bedeutende Flugzeugfabrik ernstlich aufgenommen und die Lizenzgebühr für diese Flugzeuge gezahlt ist, kann Prof. Junkers vom Vertrage zurücktreten. Auf diese 100 Flugzeuge sind die von Junkers nach den Vereinigten Staaten gelieferten Flugzeuge anzurechnen. Lizenzverträge auf Grund des angehefteten Musters darf Herr Larsen ohne vorherige Befragung des Professor Junkers abschließen. Abweichungen bedürfen dessen Zustimmung. Gerichtsstand für alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertrage ist das Landgericht I Berlin. Der Vertrag wird auf die Dauer von 10 Jahren geschlossen. Dessau, den 27. November 1919. Zeugen: gez. Hermann Schleissing. gez. Carl Seitz. Vor Abschluß des Vertrages hat Larsen der Jfa noch einen sofortigen Auftrag über die Lieferung von 10 Flugzeuge F 13 erteilt, den er jedoch bereits auf der Rückreise nach Amerika in London wieder annulliert. Er will erst die Vorführung der F 13 in Amerika abwarten, ehe er größere Aufträge erteilt. Larsen erklärt sich jedoch bereit, eine zweites Reklameflugzeug auf seine Kosten anzufordern.
Inneneinrichtung der JL 6 vom 20. Dez. 1919 Mitte Dezember sind beide Reklameflugzeuge zur Verschiffung nach Amerika bereit. Seitz schreibt an Larsen: "Ich habe die beiden Flugzeuge gestern in der Fabrik besichtigt und hätte gewünscht, daß auch Sie, verehrter Herr Larsen, sich davon hätten überzeugen können, wie schön die äußere und innere Ausstattung ausgefallen ist und wie umsichtig und zweckmäßig bis in alle Einzelheiten die Verpackung und der Versand vorbereitet sind. Ich sagte zu den mich begleitenden Herren, daß, wenn diese Maschine in Amerika in Erscheinung treten, Sie leichte Arbeit haben werden, dieselben einzuführen. Auch Emil Monz hatte alle Papiere beisammen. Das Abenteuer Amerika kann beginnen. |
| |
Weiter: Junkers F 13 im Weltluftverkehr: USA |
| |
Zurück zum Inhaltsverzeichnis |